I. Anmeldung

Die Anmeldung ist durch das unterschriebene Anmeldeformular bzw. Absenden der Online– Anmeldung (unter www.obasw.de) rechtskräftig. Bei Freizeitmaßnahmen, Kursen und Hobbygruppen ist die Teilnahme erst nach Anmeldebestätigung seitens der OBA verbindlich.  Ein Rechtsanspruch auf einen Platz bei einer Maßnahme besteht nicht.

II. Kosten der Maßnahme

Die Kosten der Maßnahme setzen sich aus Sachkosten und Betreuungskosten/ Pflegekos-ten zusammen.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Sachkosten selbst zu zahlen (= Eigenanteil). Hierzu gehören u.a. folgende Leistungen: Unterkunft, Verpflegung, Material, Reise– und Fahrzeug-kosten, Organisation und Serviceleistungen Dieser Eigenanteil wird durch Bezuschussung von diversen Einrichtungen, wie z.B. Diakonisches Werk Bayern, Bezirk Unterfranken, Akti-on Mensch, Stadt-, Kreis– und Bezirksjugendring, Soldmannstiftung.. möglichst günstig gehalten.

Für die Übernahme der Betreuungskosten gilt Folgendes:

  • Teilnehmer ohne Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung tragen die Be-treuungskosten selbst (sog. Selbstzahler). Bei erhöhtem Pflegebedarf behalten wir uns vor, die daraus entstehenden Kosten an den Teilnehmer weiterzugeben.
  • Teilnehmer, die Anspruch auf Leistungen aus der Verhinderungspflege haben, ver-pflichten sich, unverzüglich nach verbindlicher Zusage der Teilnahme, einen Antrag auf Leistung bei der Pflegeversicherung zu stellen.
  • Die Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung werden für die Dauer der jeweiligen Maßnahme an die OBA abgetreten.
  • Sollte ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr bestehen, werden die Gesamtkosten vom Teilnehmer als Selbstzahler übernommen.
  • Jeder Teilnehmer erhält zu gegebener Zeit eine entsprechende Zahlungsaufforde-rung der Beträge. Wir bitten um fristgerechte Überweisung.

III. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme von der Teilnahme zurücktreten. (Empfehlung: Reiserücktrittsversicherung abschließen.) Stornokosten, die uns durch die Absage entstehen, müssen wir zu 100% an den Teilnehmer weitergeben. Eine Absage bei einer Freizeitmaßnahme berechnen wir mit einer Pauschale von

  • 50 € zusätzlich für die entstandenen Verwaltungskosten — bei kurzfrister Absage ( 1 Woche vor Maßnahmebeginn oder kürzer) in Höhe von 100,- €.
  • Bei Kursen/ Hobbygruppe/ Clubs ist der volle Teilnehmerbeitrag zu zahlen, auch wenn nur teilweise an der jeweiligen Maßnahme teilgenommen wurde.

IV. Rücktritt durch die OBA

Die OBA kann von einem Angebot zurücktreten,

  • wenn zu einem Angebot zu wenige Teilnehmer angemeldet sind und dadurch eine kos-tendeckende Durchführung nicht möglich ist.
  • wenn durch Krankheit o.ä. die Leitung und/ oder mehrere Betreuer kurzfristig ausfallen, kein Ersatz gefunden werden und dadurch ein reibungsloser Ablauf der Maßnahme nicht gewährleistet werdet kann.

Bei Rücktritt durch die OBA werden bereits gezahlte Beträge an den Teilnehmer zurückgezahlt (evtl. abzgl. bereits entstandener Sachkosten).

V. Mitgliedschaft Förderkreis

Der Förderkreis unterstützt die OBA finanziell bei ihren vielfältigen Aufgaben.

Mitglieder können Einzelpersonen, Familien oder juristische Personen sein.

Der Beitrag kann als Spende beim Finanzamt geltend gemacht werden.

  • Wer an einer Maßnahme der OBA teilnimmt, ist Mitglied im Förderkreis im Rahmen einer Einzel– oder Familienmitgliedschaft.
  • Diese Mitgliedschaft stellt keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Maßnahmen der OBA dar. Sie ist für ein Kalenderjahr gültig.
  • Folgende Förderbeiträge werden für jede Maßnahme einzeln festgesetzt und sind im Teilnehmerbeitrag enthalten: pro Freizeit 30,00 € ; pro Club oder Hobbygruppe 20,00 € ; pro Kurs 10,00 €

VI. Informationen zu den Maßnahmen

Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bekommen Sie bei dem jeweilig verantwortlichen Mitarbeiter. Ehrenamtlich Mitarbeitende werden durch einen hauptamtlich tätigen Mitarbeiter angeleitet. Er/ Sie steht auch Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Zu unseren Freizeiten finden Vortreffen statt. Hier lernen sich Teilnehmer und Betreuer kennen, planen das Freizeitprogramm und besprechen Organisation und Ablauf der Maßnahme. Daher ist es sehr sinnvoll, an diesem Vortreffen teilzunehmen. Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.