Im Ehren•amt in der OBA ist in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein polizeiliches Führungs•zeugnis erforderlich.
Sie können das Führungs•zeugnis in Ihrer Melde•behörde an Ihrem Wohnort beantragen. Das Führungs•zeugnis ist in der Regel gebühren•frei. Dazu benötigen Sie einen Nachweis über Ihre ehren•amtliche, gemeinnützige Tätigkeit. Diesen erhalten Sie im OBA-Büro. Sollten doch Gebühren anfallen erstatten wir diese.
Das Führungs•zeugnis können Sie nur persönlich beantragen. Vollmachten werden bei Führungs•zeugnissen nicht akzeptiert.