Ab dem 1. Juli 2022 soll der Gesamt·betrag für Verhinderungs·pflege gekürzt werden.

Wenn man einen Angehörigen mit Behinderung stundenweise betreuen lassen will, stehen dann maximal nur noch 40 Prozent zur Verfügung.

Aber gerade die Möglichkeit Verhinderungs·pflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist von besonderer Bedeutung.

Die Fach·verbände für Menschen mit Behinderung wollen einen Gesamt·betrag für das ganze Jahr.

Dieser soll sich aus dem Anspruch aus Kurzzeit- und Verhinderungs·pflege zusammensetzen.

Über diesen Betrag soll jeder frei entscheiden können.

Und zu 100 Prozent für die stundenweise Betreuung in Anspruch genommen werden können.

Das haben sie Gesundheits·minister Jens Spahn vorgeschlagen.

Wenn man diesen Vorschlag unterstützen will, kann man bei einer Unterschriften·aktion im Internet mitmachen.

Zum Mitmachen einfach hier klicken!